Im Aushubmaterial bzw. im Untergrund, welcher auchC-Horizont genannt wird, können Altlasten wie Bauschutt, Kehricht, Schlacke oder chemische Verschmutzungen vorhanden sein.
Falls umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe im Untergrund zu erwarten sind, muss die Bauherrschaft gemäss VVEA Art. 16 eine Schadstoffermittlung durch eine Fachperson ausführen lassen (Ermittlungspflicht).
Ziel dieser Auflage ist es, den Gesundheits- und Umweltschutz auf der Baustelle zu gewährleisten und die Entsorgungswege (Deponie) oder die Verwertungsmöglichkeiten (Recycling) des Aushubmaterials vorgängig zu bestimmen.
Bereits bekannte Altlasten sind im Kataster für belastete Standorte (KbS) eingetragen und sind im Geoportal des zuständigen Kantons ersichtlich.
Aushubuntersuchung (Aushubcheck)
Im Untergrund rund um Wohnhäuser sind grundsätzlich keine umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu erwarten.
Bei Verdacht auf Verschmutzungen im Untergrund (z.B. Ölunfälle, Brände oder nutzungsbedingt) prüfen wir allfällige Einträge im Kataster der belasteten Standorte, befragen Zeitzeugen (Eigentümer, Mieter, Bewirtschafter etc.) und führen nach Bedarf abfallrechtliche Untersuchungen durch.
Um den Untergrund zu sondieren ziehen wir Bohr- oder Baufirmen bei um z.B. Kurzkernbohrungen oder Baggerschlitze zu erstellen.