Gebäude und Infrastrukturen, welche vor 1990 errichtet wurden, müssen bei Um- und Rückbauvorhaben durch die Bauherrschaft oder den Arbeitgeber auf Bau- bzw. Gebäudeschadstoffe (Asbest, PCB, PAK, Schwermetalle, etc.) untersucht werden (Ermittlungspflicht).
Ziel dieser Auflage ist es, schadstoffhaltige Rückbaumaterialien zu identifizieren und vorgängig aus dem Bauwerk zu entfernen. Dadurch werden Schadstoffe aus dem Baustoffkreislauf entfernt sowie der Gesundheits- und Umweltschutz auf und neben der Baustelle gewährleistet.
Die Bauarbeitenverordnung BauAV, die Abfallverordnung VVEA und die Verordnung über die Unfallverhütung VUV bilden die gesetzlichen Grundlagen dieser Auflage.
Bauschadstoffscreening
Strategische Planung & Vorstudien | Phasen 1 & 2
Ein Bauschadstoffscreening dient der sehr groben Schadstofferfassung zur Bewertung von Liegenschaften. Dieses führen wir meist in frühen Planungsphasen z.B. vor Immobilientransaktionen oder für eine Zustandsanalyse durch. Mit diesem Verfahren können wir mögliche gesundheitliche und/oder finanzielle Risiken abschätzen (Risikoanalyse).
Beim Bauschadstoffscreening führen wir eine stichprobenartige Beprobung mit visueller Schadstoffbegutachtung einer repräsentativen Anzahl von Wohnungen und Räumen durch. Je nach Aufgabenstellung (z.B. Abschätzung Worstcase) genügt auch nur eine visuelle Begutachtung ohne Beprobung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der Untersuchungstiefe, beraten Sie bei der Risikoeinschätzung, führen die nötigen Untersuchungen durch und empfehlen Massnahmen für das weitere Vorgehen.
Hinweis: Ein Schadstoffscreening ist nicht bewilligungsfähig und dient nie als Grundlage für ein Bauprojekt. Dazu ist eine Bauschadstoff-Untersuchung (Gebäudecheck) nötig.
Bauschadstoff-Untersuchung (Gebäudecheck)
Projektierung | Phase 3
Im Normalfall muss dem Baugesuch eine Bauschadstoffuntersuchung beigelegt werden und ist somit frühzeitig (SIA-Phasen 31/32), d.h. vor der Baueingabe einzuplanen und durchzuführen.
Für die Bauschadstoffuntersuchung führen wir die visuelle Schadstoffbegutachtung inkl. Probenahme sämtlicher vom Um- oder Rückbau betroffenen Bereiche durch. Die Ergebnisse fassen wir in einem bewilligungsfähigen Schadstoffgutachten (Fachbericht inkl. Pläne) zusammen, welches mit dem Baugesuch beim kommunalen Bauamt durch die Bauherrschaft oder dessen Vertretung eingereicht wird.
Eine Bauschadstoffuntersuchung können wir bei normaler Nutzung d.h. in bewohntem Zustand durchführen, wobei Untersuchungen in unbewohnten Gebäuden deutlich effizienter durchgeführt werden können.
Bei Rückbauten sind Bestandspläne für einen bewilligungsfähigen Fachbericht zwingend nötig. Falls keine Pläne vorhanden sind, erstellen wir dem Zweck entsprechende schematische Grundrisspläne.
Bei Umbauten müssen für die Festlegung vom Untersuchungsperimeter die baulichen Eingriffe bekannt sein und konkrete Umbaupläne (Vor- oder Bauprojektpläne) zur Verfügung stehen.
Auf Wunsch erstellen wir zur Unterstützung Ihrer weiteren Kostenplanung eine Kostenschätzung für die Schadstoffsanierung.
Fachplanung Schadstoffsanierung
Ausschreibung | Phase 4
Falls bei der Bauschadstoffuntersuchung schadstoffhaltige Bauteile identifiziert wurden, welche durch eine Spezialfirma (SUVA-anerkannte Asbestsanierungsfirma) entfernt werden müssen, übernehmen wir für Sie die Fachplanung der Schadstoffsanierung. Eine Fachplanung empfehlen wir insbesondere bei grossen oder komplexen Objekten (z.B. Spitäler, Schulen, Industriebauten, etc.).
Mit der Fachplanung sollte bereits in der Bewilligungsphase (SIA-Phase 33) begonnen werden, da Schadstoffsanierungen immer zu Beginn der Realisierung ausgeführt werden.
Für die Ausschreibung von Schadstoffsanierungen müssen wir teilweise vertiefte Untersuchungen (Sondierungen) durchführen, um sämtliche Verdachtsmomente zu klären (z.B. bei Flachdächern, Steigschächten, Boden- oder Wandaufbauten) oder um belastete Bauteile (z.B. Verputze) detaillierter zu analysieren (Schichtanalysen).
Hinweis: Aufgrund unserer aktuellen Kapazitäten übernehmen wir derzeit vor allem Fachplanungen für kleinere Projekte wie Einfamilienhäuser.
Fachbauleitung & Zonenfreimessung
Realisierung | Phase 5
Vor Sanierungsbeginn prüfen wir als Fachbauleitung das Sanierungskonzept (Arbeitsplan) und besprechen allfällige Unstimmigkeiten mit der beauftragten Spezialfirma (Asbestsanierungsfirma).
Bei Schadstoffsanierungen führen wir als unabhängige Fachbauleitung die obligatorische Nachkontrolle sowie auf Wunsch eine zusätzliche Vorkontrolle gemäss dem Leitfaden des Forums Asbest Schweiz (FACH) durch.
Nach der Schadstoffsanierung führen wir die obligatorische Zonenfreimessung gemäss VDI-Richtlinie 3492 durch, messen die Asbestfaserkonzentration in der Sanierungszone und geben diese bei bestandener Messung zum Abbau frei.
Nach erfolgreicher Abnahme der Schadstoffsanierung erstellen wir den Schlussbericht mit Prüfprotokoll und Messbericht.
Hinweis: Aufgrund unserer aktuellen Kapazitäten übernehmen wir derzeit vor allem Fachbauleitungen für kleinere Projekte wie Einfamilienhäuser.
Raumluftmessung
Betrieb | Phase 6
Bei Verdacht auf ein erhöhtes Asbestvorkommen in der Raumluft – etwa durch eine in Eigenleistung durchgeführte Bad- oder Küchensanierung oder durch beschädigte Oberflächen, z. B. im Kinderzimmer – prüfen wir die mögliche Schadstoffbelastung zuverlässig und fachgerecht.